RAV und ALV Regeln 2026
Arbeitslosengeld- und RAV-Taggeld-Rechner Schweiz
Der Rechner vergleicht den versicherten Verdienst aus sechs und zwölf Monaten und schätzt Taggeld, monatsspezifische Auszahlung, Wartetage, Bezugsdauer und Zwischenverdienst.
Regeln mit arbeit.swiss und SECO abgeglichen ·
Direktantwort
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in der Schweiz?
Im Regelfall beträgt die Arbeitslosenentschädigung 70 Prozent des versicherten Verdienstes. 80 Prozent gelten bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren, bei einem versicherten Monatsverdienst bis CHF 3’797 oder bei einer anerkannten Invalidenrente ab 40 Prozent.
Zwischen CHF 3’797 und CHF 4’340 greift das Mindesttaggeld von CHF 140. Dadurch liegt der effektive Satz in diesem Übergangsbereich zwischen 80 und 70 Prozent. Von der berechneten Bruttoleistung werden noch Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Quellensteuer abgezogen.
| Situation | Satz | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Kind unter 25 in Unterhaltspflicht | 80 % | Familienzulagen können zusätzlich relevant sein. |
| Versicherter Verdienst bis CHF 3’797 | 80 % | Unabhängig von einer Unterhaltspflicht. |
| Invalidenrente ab 40 % | 80 % | IV, UV, MV oder vergleichbare anerkannte Leistung. |
| Alle übrigen Standardfälle | 70 % | Zwischen CHF 3’797 und 4’340 mindestens CHF 140 pro Tag. |
Rechenweg
Vom versicherten Monatslohn zum Taggeld
Die Arbeitslosenkasse bestimmt den versicherten Verdienst grundsätzlich aus dem AHV-pflichtigen Lohn der letzten sechs Monate oder, wenn günstiger, der letzten zwölf Monate. Der versicherte Monatsverdienst ist nach oben begrenzt. Der Rechner verwendet den aktuellen Höchstbetrag von CHF 12’350.
Für eine Monatsorientierung wird der Leistungsbetrag durch durchschnittlich 21,7 Arbeitstage geteilt. Tatsächlich zahlt die ALV fünf Taggelder pro Woche; deshalb schwankt die Auszahlung zwischen Monaten mit 20, 21, 22 oder 23 entschädigungsfähigen Werktagen.
PilotJob vergleicht beide eingegebenen Lohndurchschnitte und verwendet den höheren Wert. Ein Durchschnitt unter CHF 500 ist im Standardfall nicht versichert. Die sechsmonatige Vorschau rechnet anschliessend mit den tatsächlichen Wochentagen des gewählten Kontrollmonats und zieht die allgemeinen Wartetage im Startmonat ab.
- Versicherten Monatsverdienst bestimmen und bei CHF 12’350 begrenzen.
- Anspruchssatz von 70 oder 80 Prozent beziehungsweise das Mindesttaggeld anwenden.
- Durch 21,7 teilen, um das durchschnittliche Taggeld zu erhalten.
- Wartetage für die erste Auszahlung abziehen.
- Sozialabgaben und gegebenenfalls Quellensteuer bei der effektiven Auszahlung berücksichtigen.
Erste Auszahlung
Wie viele Wartetage gelten?
Wartetage funktionieren als Selbstbehalt und werden erst gezählt, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die allgemeine Wartezeit hängt vom versicherten Jahreseinkommen und von der Unterhaltspflicht ab.
Zusätzliche besondere Wartetage können beispielsweise bei Befreiung von der Beitragszeit, nach Ausbildung oder in bestimmten Saisonberufen gelten. Solche Sonderfälle sind nicht vollständig im Standardrechner enthalten.
| Versichertes Jahreseinkommen | Mit Unterhaltspflicht | Ohne Unterhaltspflicht |
|---|---|---|
| Bis CHF 36’000 | 0 Tage | 0 Tage |
| CHF 36’001–60’000 | 0 Tage | 5 Tage |
| CHF 60’001–90’000 | 5 Tage | 10 Tage |
| CHF 90’001–125’000 | 5 Tage | 15 Tage |
| Ab CHF 125’001 | 5 Tage | 20 Tage |
Anspruchsdauer
200, 260, 400 oder 520 Taggelder
Die maximale Bezugsdauer ergibt sich aus Beitragszeit, Alter, Unterhaltspflicht und einer allfälligen Invalidenrente. Die Anzahl ist ein Höchstanspruch innerhalb der Rahmenfrist und bedeutet nicht, dass jeder Fall automatisch bis zum Maximum ausbezahlt wird.
| Beitragszeit | Situation | Maximale Taggelder |
|---|---|---|
| 12–24 Monate | Unter 25, ohne Unterhaltspflicht | 200 |
| 12 bis unter 18 Monate | Ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | 260 |
| 18–24 Monate | Ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | 400 |
| 22–24 Monate | Ab 55 oder anerkannte Invalidenrente | 520 |
Arbeiten während ALE
Zwischenverdienst und Kompensationszahlung
Als Zwischenverdienst gilt Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, das tiefer ist als die Arbeitslosenentschädigung. Die Kompensationszahlung beträgt grundsätzlich 70 oder 80 Prozent der Differenz zwischen versichertem Verdienst und Zwischenverdienst.
Einkommen und Kompensationszahlung zusammen liegen bei einem qualifizierenden Zwischenverdienst über der reinen Arbeitslosenentschädigung. Zusätzlich entstehen neue Berufserfahrung, Kontakte und in vielen Fällen neue Beitragszeiten.
- Voraussichtliche reine Arbeitslosenentschädigung berechnen.
- Prüfen, ob das Erwerbseinkommen darunter liegt und orts- sowie berufsüblich ist.
- Differenz zum versicherten Verdienst mit 70 oder 80 Prozent multiplizieren.
- Jede Tätigkeit frühzeitig dem RAV und der Arbeitslosenkasse melden.
Grenzen des Rechners
Welche Sonderfälle separat geprüft werden müssen
Ein Online-Rechner kann die Standardlogik transparent abbilden, aber keine Verfügung ersetzen. Beitragsbefreiung, starke Lohnschwankungen, Teilzeitarbeitslosigkeit, mehrere Arbeitgeber, Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder ein Auslandsbezug benötigen zusätzliche Angaben.
- Befreiung von der Beitragszeit und besondere Pauschalansätze
- Teilweise Arbeitslosigkeit oder wechselnde Beschäftigungsgrade
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Leistungsbezug im Wohnstaat
- Zusätzliche Familien- und Ausbildungszulagen
- Kontrollfreie Tage, Einstelltage oder besondere Wartetage
- Aussteuerung, Rahmenfristverlängerung oder Nähe zum AHV-Referenzalter
Praktischer Ablauf
Von der Kündigung bis zur ersten Auszahlung
Beginne bereits während der Kündigungsfrist mit nachweisbaren Bewerbungen. Für den Anspruch zählt nicht nur die rechnerische Höhe, sondern auch, ob Anmeldung, Arbeitsbemühungen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen.
- Schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit passende Stellen suchen und Bewerbungen dokumentieren.
- Spätestens am ersten Tag des beanspruchten Leistungsbezugs zur Arbeitsvermittlung anmelden.
- Arbeitslosenkasse wählen und Antrag, Arbeitgeberbescheinigungen sowie verlangte Nachweise einreichen.
- Beratungstermine, Kontrollvorschriften und monatliche Arbeitsbemühungen einhalten.
- Zwischenverdienst, Krankheit, Unfall oder andere anspruchsrelevante Änderungen sofort melden.
Haeufige Fragen
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in der Schweiz?
Im Standardfall 70 Prozent des versicherten Verdienstes. 80 Prozent gelten bei Unterhaltspflicht, versichertem Verdienst bis CHF 3’797 oder anerkannter Invalidenrente ab 40 Prozent.
Wie wird das Taggeld berechnet?
Die Monatsleistung wird für die Orientierung durch durchschnittlich 21,7 Arbeitstage geteilt. Effektiv werden fünf Taggelder pro Woche ausbezahlt.
Werden sechs oder zwölf Lohnmonate verwendet?
Die Arbeitslosenkasse verwendet grundsätzlich den Durchschnitt der letzten sechs Monate oder, wenn dieser günstiger ist, den Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Der Rechner vergleicht beide Eingaben.
Wie viele Wartetage gelten?
Je nach Jahreseinkommen und Unterhaltspflicht gelten im Standardfall 0, 5, 10, 15 oder 20 Wartetage. Sonderfälle können zusätzliche Wartetage auslösen.
Was ist ein Zwischenverdienst?
Das ist ein Erwerbseinkommen während der Arbeitslosigkeit, das tiefer als die Arbeitslosenentschädigung ist. Eine Kompensationszahlung kann einen Teil der Differenz ausgleichen.
Wer kann 520 Taggelder erhalten?
Typischerweise Personen ab 55 Jahren oder mit anerkannter Invalidenrente, wenn mindestens 22 Beitragsmonate vorliegen.
Gibt es mehr als 520 Taggelder?
Unter gesetzlichen Voraussetzungen können in den letzten vier Jahren vor dem AHV-Referenzalter 120 zusätzliche Taggelder gelten.
Sind Sozialabgaben bereits abgezogen?
Nein. Die angezeigten Werte sind Bruttoschätzungen vor Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls Quellensteuer.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Nur die zuständige Arbeitslosenkasse kann den versicherten Verdienst und den konkreten Anspruch verbindlich festlegen.