RAV und ALV Regeln 2026

Arbeitslosengeld- und RAV-Taggeld-Rechner Schweiz

Der Rechner vergleicht den versicherten Verdienst aus sechs und zwölf Monaten und schätzt Taggeld, monatsspezifische Auszahlung, Wartetage, Bezugsdauer und Zwischenverdienst.

Regeln mit arbeit.swiss und SECO abgeglichen ·

Direktantwort

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in der Schweiz?

Im Regelfall beträgt die Arbeitslosenentschädigung 70 Prozent des versicherten Verdienstes. 80 Prozent gelten bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren, bei einem versicherten Monatsverdienst bis CHF 3’797 oder bei einer anerkannten Invalidenrente ab 40 Prozent.

Zwischen CHF 3’797 und CHF 4’340 greift das Mindesttaggeld von CHF 140. Dadurch liegt der effektive Satz in diesem Übergangsbereich zwischen 80 und 70 Prozent. Von der berechneten Bruttoleistung werden noch Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Quellensteuer abgezogen.

Entschädigungssatz im Standardfall
SituationSatzWichtiger Hinweis
Kind unter 25 in Unterhaltspflicht80 %Familienzulagen können zusätzlich relevant sein.
Versicherter Verdienst bis CHF 3’79780 %Unabhängig von einer Unterhaltspflicht.
Invalidenrente ab 40 %80 %IV, UV, MV oder vergleichbare anerkannte Leistung.
Alle übrigen Standardfälle70 %Zwischen CHF 3’797 und 4’340 mindestens CHF 140 pro Tag.

Rechenweg

Vom versicherten Monatslohn zum Taggeld

Die Arbeitslosenkasse bestimmt den versicherten Verdienst grundsätzlich aus dem AHV-pflichtigen Lohn der letzten sechs Monate oder, wenn günstiger, der letzten zwölf Monate. Der versicherte Monatsverdienst ist nach oben begrenzt. Der Rechner verwendet den aktuellen Höchstbetrag von CHF 12’350.

Für eine Monatsorientierung wird der Leistungsbetrag durch durchschnittlich 21,7 Arbeitstage geteilt. Tatsächlich zahlt die ALV fünf Taggelder pro Woche; deshalb schwankt die Auszahlung zwischen Monaten mit 20, 21, 22 oder 23 entschädigungsfähigen Werktagen.

PilotJob vergleicht beide eingegebenen Lohndurchschnitte und verwendet den höheren Wert. Ein Durchschnitt unter CHF 500 ist im Standardfall nicht versichert. Die sechsmonatige Vorschau rechnet anschliessend mit den tatsächlichen Wochentagen des gewählten Kontrollmonats und zieht die allgemeinen Wartetage im Startmonat ab.

  1. Versicherten Monatsverdienst bestimmen und bei CHF 12’350 begrenzen.
  2. Anspruchssatz von 70 oder 80 Prozent beziehungsweise das Mindesttaggeld anwenden.
  3. Durch 21,7 teilen, um das durchschnittliche Taggeld zu erhalten.
  4. Wartetage für die erste Auszahlung abziehen.
  5. Sozialabgaben und gegebenenfalls Quellensteuer bei der effektiven Auszahlung berücksichtigen.

Erste Auszahlung

Wie viele Wartetage gelten?

Wartetage funktionieren als Selbstbehalt und werden erst gezählt, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die allgemeine Wartezeit hängt vom versicherten Jahreseinkommen und von der Unterhaltspflicht ab.

Zusätzliche besondere Wartetage können beispielsweise bei Befreiung von der Beitragszeit, nach Ausbildung oder in bestimmten Saisonberufen gelten. Solche Sonderfälle sind nicht vollständig im Standardrechner enthalten.

Allgemeine Wartetage nach Jahreseinkommen
Versichertes JahreseinkommenMit UnterhaltspflichtOhne Unterhaltspflicht
Bis CHF 36’0000 Tage0 Tage
CHF 36’001–60’0000 Tage5 Tage
CHF 60’001–90’0005 Tage10 Tage
CHF 90’001–125’0005 Tage15 Tage
Ab CHF 125’0015 Tage20 Tage

Anspruchsdauer

200, 260, 400 oder 520 Taggelder

Die maximale Bezugsdauer ergibt sich aus Beitragszeit, Alter, Unterhaltspflicht und einer allfälligen Invalidenrente. Die Anzahl ist ein Höchstanspruch innerhalb der Rahmenfrist und bedeutet nicht, dass jeder Fall automatisch bis zum Maximum ausbezahlt wird.

Regulärer Höchstanspruch in typischen Fällen
BeitragszeitSituationMaximale Taggelder
12–24 MonateUnter 25, ohne Unterhaltspflicht200
12 bis unter 18 MonateAb 25 oder mit Unterhaltspflicht260
18–24 MonateAb 25 oder mit Unterhaltspflicht400
22–24 MonateAb 55 oder anerkannte Invalidenrente520

Arbeiten während ALE

Zwischenverdienst und Kompensationszahlung

Als Zwischenverdienst gilt Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, das tiefer ist als die Arbeitslosenentschädigung. Die Kompensationszahlung beträgt grundsätzlich 70 oder 80 Prozent der Differenz zwischen versichertem Verdienst und Zwischenverdienst.

Einkommen und Kompensationszahlung zusammen liegen bei einem qualifizierenden Zwischenverdienst über der reinen Arbeitslosenentschädigung. Zusätzlich entstehen neue Berufserfahrung, Kontakte und in vielen Fällen neue Beitragszeiten.

  1. Voraussichtliche reine Arbeitslosenentschädigung berechnen.
  2. Prüfen, ob das Erwerbseinkommen darunter liegt und orts- sowie berufsüblich ist.
  3. Differenz zum versicherten Verdienst mit 70 oder 80 Prozent multiplizieren.
  4. Jede Tätigkeit frühzeitig dem RAV und der Arbeitslosenkasse melden.

Grenzen des Rechners

Welche Sonderfälle separat geprüft werden müssen

Ein Online-Rechner kann die Standardlogik transparent abbilden, aber keine Verfügung ersetzen. Beitragsbefreiung, starke Lohnschwankungen, Teilzeitarbeitslosigkeit, mehrere Arbeitgeber, Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder ein Auslandsbezug benötigen zusätzliche Angaben.

  • Befreiung von der Beitragszeit und besondere Pauschalansätze
  • Teilweise Arbeitslosigkeit oder wechselnde Beschäftigungsgrade
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Leistungsbezug im Wohnstaat
  • Zusätzliche Familien- und Ausbildungszulagen
  • Kontrollfreie Tage, Einstelltage oder besondere Wartetage
  • Aussteuerung, Rahmenfristverlängerung oder Nähe zum AHV-Referenzalter

Praktischer Ablauf

Von der Kündigung bis zur ersten Auszahlung

Beginne bereits während der Kündigungsfrist mit nachweisbaren Bewerbungen. Für den Anspruch zählt nicht nur die rechnerische Höhe, sondern auch, ob Anmeldung, Arbeitsbemühungen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen.

  1. Schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit passende Stellen suchen und Bewerbungen dokumentieren.
  2. Spätestens am ersten Tag des beanspruchten Leistungsbezugs zur Arbeitsvermittlung anmelden.
  3. Arbeitslosenkasse wählen und Antrag, Arbeitgeberbescheinigungen sowie verlangte Nachweise einreichen.
  4. Beratungstermine, Kontrollvorschriften und monatliche Arbeitsbemühungen einhalten.
  5. Zwischenverdienst, Krankheit, Unfall oder andere anspruchsrelevante Änderungen sofort melden.

Haeufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in der Schweiz?

Im Standardfall 70 Prozent des versicherten Verdienstes. 80 Prozent gelten bei Unterhaltspflicht, versichertem Verdienst bis CHF 3’797 oder anerkannter Invalidenrente ab 40 Prozent.

Wie wird das Taggeld berechnet?

Die Monatsleistung wird für die Orientierung durch durchschnittlich 21,7 Arbeitstage geteilt. Effektiv werden fünf Taggelder pro Woche ausbezahlt.

Werden sechs oder zwölf Lohnmonate verwendet?

Die Arbeitslosenkasse verwendet grundsätzlich den Durchschnitt der letzten sechs Monate oder, wenn dieser günstiger ist, den Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Der Rechner vergleicht beide Eingaben.

Wie viele Wartetage gelten?

Je nach Jahreseinkommen und Unterhaltspflicht gelten im Standardfall 0, 5, 10, 15 oder 20 Wartetage. Sonderfälle können zusätzliche Wartetage auslösen.

Was ist ein Zwischenverdienst?

Das ist ein Erwerbseinkommen während der Arbeitslosigkeit, das tiefer als die Arbeitslosenentschädigung ist. Eine Kompensationszahlung kann einen Teil der Differenz ausgleichen.

Wer kann 520 Taggelder erhalten?

Typischerweise Personen ab 55 Jahren oder mit anerkannter Invalidenrente, wenn mindestens 22 Beitragsmonate vorliegen.

Gibt es mehr als 520 Taggelder?

Unter gesetzlichen Voraussetzungen können in den letzten vier Jahren vor dem AHV-Referenzalter 120 zusätzliche Taggelder gelten.

Sind Sozialabgaben bereits abgezogen?

Nein. Die angezeigten Werte sind Bruttoschätzungen vor Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls Quellensteuer.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Nur die zuständige Arbeitslosenkasse kann den versicherten Verdienst und den konkreten Anspruch verbindlich festlegen.